FAQ

Kauf einer Immobilie

Was muss ich beim Kauf einer Immobilie beachten?

Kauf einer Immobilie

Nebenkostenübersicht Kauf – download PDF

* Wann habe ich eine Provisionsplicht gegenüber dem Makler?

Nach Besichtigung,  Übergabe eines Exposes und der Nebenkostenübersicht mit anschließendem rechtswirksamem Kaufanbot, es sei denn es handelt sich um einen Alleinvermittlungsauftrag.

* Wie hoch ist die Provisionspflicht?

Die Provisionshöhe ergibt sich gemäß § 8 Maklergesetz aus Vereinbarung, oder wenn nichts vereinbart wird, nach Ortsüblichkeit.
Die Höhe der derzeit bezahlten Provisionen ist allerdings in der Immobilienmakler-Verordnung 1996 geregelt. Die bezogene Bestimmung für Liegenschaften ist der § 15 der bei Liegenschaften mit einem Wert bis € 36.336,42 eine Provision von je 4%, von €36.336,49 bis € 48.448,51 je € 1.453,46 und darüber je 3% des Wertes.

* Wer trägt die Kaufnebenkosten?

Die Kaufnebenkosten werden, soweit sie zur Übergabe vereinbarten Kaufgegenstand betreffen, vom Käufer getragen. Die Kosten einer etwaigen Lastenfreistellung werden vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung vom Käufer getragen.

* Wie hoch sind die Nebenkosten für den Käufer insgesamt?

3,5% Grunderwerbssteuer
1,1% Grundbuchseintragungsgebühr
1,5 – 2% Kosten der Vertragserrichtung
3% Maklergebühr
Bei Pfandsrechtsbegründung werden 1,2% Gebühren fällig.

Zu den Vertragserrichtungskosten und den Maklergebühren kommen 20% Umsatzsteuer; bei den Vertragserrichtungskosten sind grundsätzlich auch noch die Barauslagen (Fertigungsgebühren, Archivierungsgebühren, Amtsbestätigungsgebühren, Pauschalgebühren u.a.m.) hinzuzurechnen.

* Wie hoch sind die Kosten für den Verkäufer?

3 % Maklergebühr zzgl. der Kosten, die mit der Übergabe der Liegenschaft in vertragsgemäßem Zustand verbunden sind (z.B Kosten der Lastenfreistellung, Vermessungskosten u.a.m.).

* Wer errichtet den Kaufvertrag?

Rechtsanwalt oder Notar des Käufers

* Wer trägt die Kosten des Kaufvertrages?

In der Regel werden die Kosten vom Käufer getragen (kann auch anderwärtig verhandelt werden).

* Wann ist das Kaufanbot rechtsgültig?

Nach fristgerechter Gegenzeichnung des Verkäufers. Der Makler hat das fristgerecht angenommene Kaufanbot dem Verkäufer zu übermitteln.

* Wann ist der Kaufpreis zu bezahlen?

Nach Vereinbarung

* Wann ist die Provision fällig?

Mit der beidseitigen Unterfertigung des Kaufanbotes.
* Wie wird die Liegenschaft geldlastenfrei gestellt?

Im Falle einer treuhändigen Abwicklung wird der Vertragserrichter von allen Parteien beauftragt den Kaufpreis entgegenzunehmen und aus dem Kaufpreis die Geldlastenfreistellung vorzunehmen, soweit die Geldlastenfreistellung nicht bereits von Verkäufer selbstständig vorgenommen wurde.

* Haupt oder Freizeitwohnsitz?

Der Hauptwohnsitz wird als Mittelpunkt der Lebensinteressen definiert. Ein Freizeitwohnsitz ist nur dort begründbar, wo eine entsprechende raumordnungsgesetzliche Widmung vorliegt.

* Was muss man als EU Bürger beim Erwerb einer Liegenschaft beachten?

Als EU Bürger kann ich jederzeit in Österreich eine Liegenschaft erwerben. Etwaige steuerliche Maßnahmen müssen in einzelnen Fällen überprüft werden. Es könnte allerdings darauf hingewiesen werden, dass in Österreich unterschiedliche Bestimmungen für den Ausländergrundverkehr bestehen, da jedes Bundesland eigene Grundverkehrsgesetze erlassen hat.

 

Miete einer Immobilie

Was muss ich beim Mieten einer Immobilie beachten?

Miete einer Immobilie

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* Wann habe ich eine Provisionsplicht gegenüber dem Makler?

Nach Erstübermittlung, eines E-Mails des Exposes und der Nebenkostenübersicht;
Nach Besichtigung,  Übergabe eines Exposes und der Nebenkostenübersicht mit anschließendem rechtswirksamem Mietanbot.

* Wie hoch ist die Provisionspflicht?

Die Provisionen für die Vermittlung unbefristeter Haupt- und Untermietverträge ist in § 19 Immobilienmaklerverordnung geregelt.

* Wer trägt die Mietvertragskosten?

Der Vermieter (kann auch anderwärtig verhandelt werden)

* Welche zusätzlichen Kosten hat der Mieter?

Der Mietvertrag unterliegt einer Vergebührung beim Finanzamt, welche derzeit 1% von 36 Monatsmieten bei einer Mietdauer von 3 Jahren beträgt. Der Mieter ist verpflichtet diese Vergebührung zu bezahlen und beim Finanzamt anzumelden.

* Wie hoch ist die Mietkaution?

Die Mietkaution ist üblich mit 3 Bruttomonatsmieten in Form einer Bankgarantie oder in Bar zu hinterlegen. Die Kaution wir mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit einmonatiger Bindung verzinst. Nach Rückstellung des geräumten Mietobjektes wird die Kaution der Mieter soweit rückerstattet, falls keine Ansprüche des Vermieters bestehen.

* Wann ist das Mietanbot rechtskräftig?

Nach fristgerechter Gegenzeichnung des Vermieters

* Wer errichtet den Mietvertrag?

Anwalt oder Notar des Vermieters. Der Immobilienmakler ist nicht befugt Mietverträge abzuschließen.

* Wer kann beim Mietvertrag Unterstützung bieten?

Geeignete rechtliche Organe wie Anwälte, Notare oder wenden Sie sich an den Mietrechtschutz

* Wann ist die Arbeit des Maklers beendet?

Mit der rechtskräftigen Unterzeichnung des Mieters und Vermieters eines Mietvertrages. Zu diesem Zeitpunkt sind die Parteien provisionspflichtig.

* Wann ist die Provision fällig?

Mit der beidseitigen Unterzeichnung eines Mietvertrages.

* Was muss ich über die Betriebskosten wissen?

Betriebskosten sind alle Positionen im Sinne des Mietrechtsgesetztes zu verstehen. Grundsteuer, Kanalgebühren, Müllabfuhr sowie jeglicher Aufwand der durch den Erhalt der Liegenschaft durch die Hausbetreuung entsteht. Der Vermieter hat eine Anzeigenpfllicht der Betriebskostenabrechnung.

* Was habe ich bei der Übergabe des Mietobjektes zu beachten?

Bei der Übergabe eines Mietobjektes sollten Sie ein Übergabeprotokoll führen, in welchen etwaige sichtbare Mängel dokumentiert werden. Wasser und Stromzähler unbedingt ablesen und dokumentieren.

* Wo kann ich Strom und Wasser anmelden?

Der Strom sowie das Wasser oder auch Heizung müssen beim zuständigen lokalen Anbieter in den verschiedenen Städten angemeldet werden. Diese erfahren Sie vom Vermieter.

* Wo kann ich wieder meinen neuen Wohnsitz anmelden?

Beim Magistrat oder den zuständigen Gemeinden.

* Muss das Mietobjekt versichert werden?

Der Vermieter ist verpflichtet das Mietobjekt zu versichern, jedoch ist es für jeden Mieter ratsam seine eigene Haushaltsversicherung abzuschließen.

* Wie werden Sonderwünsche vereinbart?

Haltung von Haustieren, Gartenbenutzung etc. werden schriftlich im Mietvertrag festgehalten.

* Wie werden Beschädigungen der Ausstattungen festgehalten?

Bei der Übernahme des Mietobjektes müssen Zustand der Einrichtung, Parkettböden, Bäder etc. schriftlich festgehalten werden.
* Sind Veränderungen am Mietobjekt möglich?

Für jegliche Veränderung am Mietobjekt ist die schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen

 

Immobilien ABC

Was heißt das eigentlich?

Das IMMOBILIEN-ABC

Hier finden Sie sämtliche immobilienspezifiischen Fachbegriffe – einfach und akkurat erklärt!